Apothekenberatung zwischen Online-Termin, Rezept und Versandpaket – Symbolbild

Deutschland plant strengere Regeln für medizinisches Cannabis

Kurz gesagt: Das deutsche Bundeskabinett beschloss am 8. Oktober 2025 einen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Viele Schlagzeilen klangen damals endgültiger, als der Rechtsstand tatsächlich war: Ein Kabinettsentwurf ist noch kein in Kraft getretenes Gesetz.

Was sah der Entwurf vor?

Für die Verschreibung von Medizinalcannabis sollte grundsätzlich ein persönlicher Kontakt zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient erforderlich werden. Bei Folgeverordnungen sollte innerhalb von vier Quartalen mindestens eine persönliche Konsultation stattfinden; dazwischen wären telemedizinische Verordnungen unter Voraussetzungen möglich geblieben.

Zusätzlich sollte der Versand von Medizinal-Cannabisblüten ausgeschlossen werden. Der Botendienst einer Apotheke sollte davon unberührt bleiben.

Warum wollte die Regierung nachsteuern?

Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf stark gestiegene Importmengen und eine deutlich langsamere Entwicklung der Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Daraus leitete die Regierung einen möglichen Fehlgebrauch digitaler Verschreibungsangebote ab.

Die entscheidende Einordnung

Der Beschluss eröffnete das parlamentarische Verfahren. Bis zu einer endgültigen Verabschiedung und einem festgelegten Inkrafttreten blieb die bestehende Versorgung unverändert. Für Patientinnen und Patienten war daher der aktuelle Gesetzesstand maßgeblich – nicht die verkürzte Schlagzeile.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit; Bundesregierung, 8. Oktober 2025.

Hinweis: Dieser Beitrag dokumentiert den Stand vom Oktober 2025 und ist keine Rechtsberatung.

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