EFSA nennt vorläufigen CBD-Aufnahmewert – keine allgemeine Freigabe
Kurz gesagt: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert für CBD als neuartiges Lebensmittel abgeleitet: 0,0275 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Für eine 70 Kilogramm schwere erwachsene Person entspricht das ungefähr 2 Milligramm täglich.
Für welche Produkte gilt der Wert?
Nur für Nahrungsergänzungsmittel mit CBD von mindestens 98 Prozent Reinheit, ohne Nanopartikel, mit als sicher bewertetem Herstellungsverfahren und ausgeschlossener Genotoxizität. Der Wert ist daher weder eine pauschale Empfehlung für jedes CBD-Produkt noch eine allgemeine Zulassung von CBD-Lebensmitteln.
Für wen konnte die Sicherheit nicht festgestellt werden?
Nach der EFSA-Bewertung reichen die Daten für Personen unter 25 Jahren, Schwangere und Stillende sowie Menschen, die Medikamente einnehmen, nicht aus. Auch mögliche Wirkungen auf Leber, Hormon-, Nerven- und Fortpflanzungssystem gehören weiterhin zu den offenen Datenlücken.
Warum „vorläufig“?
Die EFSA verwendet zusätzliche Sicherheitsfaktoren, wenn die Evidenz unvollständig ist. Neue toxikologische oder klinische Daten können die Einschätzung verändern. Zudem wird jeder Novel-Food-Antrag einzeln geprüft.
Einordnung für Hanflebensmittel
CBD ist rechtlich und stofflich von Lebensmitteln aus Hanfsamen zu unterscheiden. Hanfsamen, Hanfsamenöl oder Hanfprotein sind nicht automatisch CBD-Produkte. Die aktuelle EFSA-Mitteilung betrifft gezielt hochreine CBD-Formulierungen.
Quelle: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Provisional safe level for cannabidiol as a novel food, 9. Februar 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Verzehr- oder Therapieempfehlung.