EU setzt erstmals THC-Grenzwerte für Hanfblättertee
Kurz gesagt: Mit der Verordnung (EU) 2026/1828 schafft die Europäische Kommission erstmals eigene Höchstgehalte für THC-Äquivalente in Hanfblättern zur Zubereitung als Tee und in trinkfertigen Hanfblätter-Aufgüssen.
Welche Grenzwerte gelten?
Für getrocknete Hanfblätter zur Wasserinfusion beträgt der Höchstgehalt 40 Milligramm pro Kilogramm. Für trinkfertige Aufgüsse gilt 0,02 Milligramm pro Kilogramm. Berechnet wird die Summe aus Delta-9-THC und Delta-9-THCA, ausgedrückt als Delta-9-THC-Äquivalent.
Neue Hinweise auf dem Etikett
Hanfblätter müssen im Hauptsichtfeld darauf hinweisen, dass sie nur zur Zubereitung eines Wasseraufgusses bestimmt sind. Zusätzlich ist anzugeben, dass das Produkt nicht von Säuglingen und Kleinkindern konsumiert werden soll und während des Ziehens keine fetthaltigen Zutaten wie Milch oder Sahne zugesetzt werden sollen. Hintergrund: Fett kann die Übertragung fettlöslicher Stoffe in das Getränk erhöhen.
Ab wann gilt das?
Die Verordnung wurde am 29. Juli 2026 veröffentlicht und gilt für die betroffenen Produkte ab 1. Jänner 2027. Bereits zuvor rechtmäßig in Verkehr gebrachte Ware darf unter den Übergangsregeln bis zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiterverkauft werden.
Wichtige Abgrenzung
Die neuen Werte betreffen Hanfblätter und daraus zubereitete Aufgüsse. Für Hanfsamen, Hanfsamenöl und andere Samenprodukte bestehen eigene Regeln. Mitgliedstaaten können außerdem strengere nationale Vorschriften beibehalten.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1828 der Kommission vom 28. Juli 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen Überblick und keine Rechtsberatung.